Schlafdiagnostik

Schlafdiagnostik

Nicht erholsamer Schlaf, ausgeprägte Tagesmüdigkeit, Schnarchen oder beobachtete Atemaussetzer können Anlass für eine ärztliche Abklärung sein. Wir besprechen Ihre Beschwerden und entscheiden gemeinsam, welche Untersuchung sinnvoll ist.

Polygraphie

Bei Verdacht auf schlafbezogene Atmungsstörungen kann eine ambulante Messung zu Hause unter anderem Atmung, Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und Körperlage aufzeichnen. Die Ergebnisse werden ärztlich beurteilt; gegebenenfalls ist weitere Diagnostik erforderlich.

Polysomnographie

Eine weitergehende Schlafuntersuchung erfasst zusätzlich Signale wie Hirnströme, Augenbewegungen und Muskelaktivität. Welche Untersuchung wir für Ihre Fragestellung anbieten beziehungsweise veranlassen und ob eine spezialisierte schlafmedizinische Abklärung erforderlich ist, besprechen wir im persönlichen Termin.

Kosten und Voraussetzungen

Ob eine Untersuchung zulasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden kann, hängt von der ärztlichen Indikation und den geltenden Leistungs- und Abrechnungsvoraussetzungen ab. Ein Fragebogenergebnis allein ist keine Kostenzusage. Bei privat zu zahlenden Leistungen informieren wir Sie vorab über Umfang und voraussichtliche Kosten; eine Erstattung durch Ihre Versicherung ist gesondert zu klären.

Das Gespräch vorbereiten

Mit unserem Fragebogen können Sie Ihre Beobachtungen zu Schlaf und Tagesmüdigkeit festhalten. Ihre Antworten lassen sich als PDF herunterladen oder ausdrucken und zum Termin mitbringen. Die medizinische Beurteilung erfolgt persönlich in der Praxis. Ihre Antworten werden nicht übertragen.

Zum Schlaf-Fragebogen

Bei starker Schläfrigkeit oder Sekundenschlaf bitte nicht selbst Auto fahren und die Beschwerden zeitnah ärztlich abklären lassen.

Termin extern bei samedi vereinbaren ↗ · Kontakt

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Hinweis zur Terminbuchung

Sie nehmen an unserem Hausarztprogramm (HzV) teil?

Frühtermine für HzV und privat: montags bis freitags 7–8 Uhr*; samstags nach Vereinbarung.

Wählen Sie bei Samedi bitte „Selbstzahler“, um die erweiterten HzV-Termine zu sehen. Diese Bezeichnung ist technisch bedingt.

Diese Leistungen sind durch Ihren HzV-Vertrag abgedeckt und für Sie kostenfrei.

Ohne HzV-Teilnahme: Wählen Sie wie gewohnt „gesetzlich“, „privat“ oder „Selbstzahler“ entsprechend Ihrer Versicherung und dem gewünschten Angebot.

Für planbare Anliegen:
Wählen Sie *Sprechstunde 5min, zum Beispiel für eine Besprechung oder Verlaufskontrolle. Im Termin klären wir Ihr wichtigstes Anliegen und vereinbaren bei Bedarf einen Folgetermin.

Bei akuten Beschwerden ohne Infekt:
Bitte wählen Sie *Akutsprechstunde - ohne Infekt.

Bei Infektbeschwerden:
Bitte wählen Sie *Infektions-Sprechstunde 9-11 Uhr.

Akuttermine buchen:
HzV-Teilnehmende und Privatversicherte: 72 Stunden vorher.
Gesetzlich Versicherte ohne HzV: 23 Stunden vorher.

Infekttermine buchen:
Für alle 23 Stunden vorher.

Bitte kommen Sie nur mit Termin und pünktlich; bei Infektbeschwerden möglichst mit Maske.

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* Dienstag und Donnerstag 7–8 Uhr stehen auch gesetzlich Versicherten ohne HzV-Teilnahme offen.